Bauphysikalische Aspekte beim Dach
Wärmeschutz
Wärmeschutz rund ums Haus ist gut für den eigenen Geldbeutel und das Komforterleben im Haus. Er steigert den Wert eines Hauses und ist umweltfreundlich, weil weniger Heizenergie bereitgestellt werden muss. Und weniger Wärme geht durch die Bauteile nach aussen verloren.
Die Dämmung des Daches ist dabei ein elementarer Baustein. Dies gilt sowohl für Neubauten wie für die Modernisierung eines alten Hauses. Dabei dient die Dämmung dem Schutz vor winterlichen Heizwärmeverlusten und sommerlicher Wärmeeinstrahlung und erfolgt von aussen oder innen.
Winterlicher Wärmeschutz
Der winterliche Wärmeschutz reduziert den Wärmeverlust eines Gebäudes, bietet den Bewohnern einen hygienisch einwandfreien Lebensraum und schützt die Baukonstruktion dauerhaft gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen. Voraussetzung ist, dass die Räume entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet werden. Ausgehend vom Mindestwärmeschutz gemäss Norm SIA 180, der aus energetischer Sicht noch ungenügend ist, gilt es die Energiegesetze der Kantone bzw. die Anforderungen gemäss MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) zu berücksichtigen. Abhängig vom Einsatz erneuerbarer Energie führen diese Anforderungen zu einem differenten Wärmeschutz, nachgewiesen an Einzelbauteilen oder mittels Systemnachweis gemäss Norm SIA 380 / 1 «Thermische Energie im Hochbau». Ohne den Nachweis des genügenden Wärmeschutzes wird die Bauausführung nicht freigegeben; teilweise sind die Nachweise sogar im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen.
Höhere Standards wie Minergie (Minergie-A, Minergie-P) werden teilweise auf freiwilliger Basis angestrebt, oder sie werden gefordert, z. B. um eine höhere Ausnutzung zu erhalten oder übergeordnete Ziele wie die 2000-Watt-Gesellschaft anzustreben.
Bei der Dämmung eines Gebäudes ist darauf zu achten, dass diese luftdicht zum Innenraum abgeschlossen wird und winddicht zum Aussenraum. Auf diese Weise können die Einflüsse natürlicher Auffeuchtungsvorgänge auf die Baukonstruktion auf ein unschädliches Mass verringert werden. Das führt dazu, dass sich im Dach kein Schimmelpilz bilden kann.
Auch Wärmebrücken, also Bauteile, die Kälte schneller aufnehmen und weiterleiten als andere Bauteile, sollten vermieden oder in ihrer Auswirkung auf umgebende konstruktive Teile minimiert werden.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz verhindert eine für die Nutzung unzumutbare Aufheizung im Innern eines Gebäudes durch direkte und indirekte Sonneneinstrahlung. Er ist in der Norm SIA 180 geregelt.
Im Sommer sind die täglichen Schwankungen der Aussenlufttemperatur in der Regel höher als im Winter. Hinzu kommt ein sehr hoher Temperaturunterschied an den Bauteiloberflächen infolge von Sonneneinstrahlung. Hier hat sich unter anderem der optimierte Aufbau einer Dachkonstruktion mit außen liegenden Dämmschichten und innen liegenden speicherfähigen Massen bewährt.
Bei der Verwendung von Dachflächenfenstern ist auf einen möglichst geringen Wärmedurchlasswert zu achten sowie einen möglichst aussen liegenden Sonnenschutz.
Durch nächtliches Lüften sowie tagsüber geschlossene Fenster und Türen lässt sich das Raumklima zusätzlich verbessern.
Brandschutz
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme: Bedachungen mit RHEINZINK
Die Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien.
Die Norm enthält Grundsätze für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz. Die Richtlinien regeln einzelne Massnahmen im Rahmen der Brandschutznorm. Die kantonalen und kommunalen Behörden können noch verschärfende oder präzisierende Ausführungs- und Vollzugsbestimmungen erlassen. Daher ist es sinnvoll, je nach Gebäudeart und Nutzung mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen. Die meisten Kantone bieten Arbeitshilfen und Merkblätter an. Die Dokumente enthalten detailliertere Ausführungsbestimmungen oder
Verschärfungen der Brandschutznorm/-richtlinien. Weiter sind Regeln der Baukunde
einzelner Fachverbände zu beachten.
Informationsmaterial finden Sie bei folgenden Anlaufstellen:
· der Brandschutzfachstelle Ihres Kantons
· der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (www.vkf.ch)
· der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (www.praever.ch ; Brandschutzvorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Verzeichnisse)
Jeder Kanton hat dafür eine eigene Gebäudeversicherung/eine eigene Behörde/ein eigenes Amt. Eine gemeinsame Plattform und gemeinsamen Austausch haben: Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Luzern und Uri.
Grundsätzlich wird beim Brandverhalten zwischen Material und Konstruktion unterschieden.
Das Material RHEINZINK ist in die Kategorie A1 klassifiziert. Diese Kategorie ist die höchste Einstufung in Bezug auf brandtechnisches Verhalten und sagt aus, dass RHEINZINK-Material weder brennbar ist, noch eine Rauchentwicklung stattfindet oder es zu einem brennenden Abtropfen des Materials kommt.
Hinsichtlich der Dachkonstruktion sind gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachungen mit RHEINZINK zusammengestellt, die ohne Prüfung die Anforderung an eine harte Bedachung erfüllen:
Schalung aus Holz und Holzwerkstoffen mit Trennlage aus Bitumenbahn mit Glasvlies oder Glasgewebeeinlage + strukturierte Trennlage mit Dicke ≤ 8 mm
oder
Wärmedämmung aus Schaumglas der Baustoffklasse A, PUR- oder PIR-Hartschaum mit strukturierter Trennlage
Alle anderen individuellen Bedachungen müssen durch zertifizierte Prüfanstalten getestet werden. Das auf Grund dieser Testverfahren erteilte Prüfzeugnis (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) ist ein nationaler bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis eines Dachaufbaus als harte Bedachung. Dieser Nachweis muss vom Hersteller des Daches, in den meisten Fällen dem ausführenden Handwerker, vorgelegt werden.
RHEINZINK bietet Ihnen auf Anfrage u. A. Prüfzeugnisse für die Direktverlegung verschiedener Dachsysteme wie das RHEINZINK-Stehfalzsystem, RHEINZINK-Klick-Leistensystem und RHEINZINK-Rautensystem auf Vollholzschalung bei verschiedenen Metalldicken und allen Dachneigungen, sowie für die Verlegung der genannten Dachsysteme auf der strukturierten Trennlage RHEINZINK-VAPOZINC bei verschiedenen Metalldicken und einer Dachneigung < 20°.
Schallschutz
Bei vollflächig unterstützten Metalldachkonstruktionen und der heute üblichen Ausführung von Dachkonstruktionen aufgrund von energetischen Maßnahmen (Sparrenvolldämmung, etc.) weisen RHEINZINK-Dachsysteme, montiert gemäß unserer Konstruktionsbeispiele sehr gute Schalldämmwerte auf.
Blitzschutz
Blitzschutzsysteme haben bauliche Anlagen gegen Schäden sowie Personen in einer baulichen Anlage vor Lebensgefahr zu schützen. Blitzschutzsysteme müssen den Blitzstrom auf ungefährlichen Bahnen in die Erde leiten. Blitzschutzsysteme bestehen aus dem äusseren Blitzschutz (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage) sowie dem inneren Blitzschutz (Blitzschutz-Potenzialausgleich, Überspannungsschutz). Die Vorkehrungsmassnahmen richten sich nach der Bauart und der Nutzung.
Blitzschutzsysteme werden, entsprechend der Gefährdung, in verschiedene Blitzschutzklassen eingeteilt. Die kantonale Brandschutzbehörde bestimmt die Blitzschutzklasse; es werden folgende unterschieden:
VKF-Brandschutzrichtlinien mit Schutzziel A
Beinhaltet die VKF-Mindestanforderungen bzw. die auf der VKF-Brandschutzrichtlinie basierenden Anforderungen an die Blitzschutzklasse für den äusseren Blitzschutz. Schützt bei direkten Blitzeinschlägen in Bauten und baulichen Anlagen vor physikalischen Schäden sowie die sich
darin aufhaltenden Personen vor Verlust oder dauerhafter Schädigung des Lebens.
Schweizer Regel SNR 464022 mit Schutzziel B
Beinhaltet die auf SNR 464022 basierenden Anforderungen an die Blitzschutzklasse für den inneren Blitzschutz. Schützt zusätzlich vor Ausfall oder Funktionsstörungen innerer Systeme durch LEMP (Lightning Electromagnetic Pulse) und erfüllt Anforderungen, die bei Planung, Erstellung, Betrieb, Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen auf dem aktuellen Stand der Technik zu beachten sind.
Gebäude, welche «freiwillig» mit einem LPS ausgerüstet werden, sind, abhängig von der Nutzung, den Blitzschutzklassen I bis III zuzuordnen:
Blitzschutzklasse I
Explosionsgefährdete Bereiche unter dem Dach. Behälter für feuer- und explosionsgefährliche Stoffe, z. B. brennbare Flüssigkeiten und Gase.
Blitzschutzklasse II
Fermenter von Biogasanlagen, Industrie- und Gewerbebauten mit gefährdeten Bereichen, z. B. Tankstellen, Mühlen, chemische Fabriken.
Blitzschutzklasse III
Bauten und Räume mit grosser Personenbelegung: Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Verkaufsräume bis 1200 m2 Verkaufsfläche. Die kantonale Brandschutzbehörde verlangt, dass die VKF-Brandschutzrichtlinien mit Schutzziel A eingehalten werden.